Willkommen auf der Homepage der mobilen Tierheilpraxis von Sandra Sievers.
Ich bin geprüftes Mitglied im "Ältesten Verband der Tierheilpraktiker Deutschlands seit 1931 e.V."
Der Beruf des Tierheilpraktikers
Zu allen Zeiten gab es Menschen, die kranke Tiere behandelten. Über Jahrhunderte hinweg wurden überlieferte Verfahren von heilkundigen Menschen verfeinert und ebenso wie die wertvollen Erfahrungen und Fertigkeiten meist mündlich an die nächsten Generationen weitergegeben. Auch die schulmedizinische Tierheilkunde ist aus dem Stand dieser Tierheilkunde hervorgegangen. Der Tierheilpraktiker ist ein moderner Beruf, der sich durch das praktische Verständnis und durch die Berücksichtigung biologischer Abläufe auszeichnet. Während die klassische Schulmedizin an den Symptomen einer Erkrankung ansetzt, möchte die Naturheilkunde das gestörte Gleichgewicht von Körper und Seele wieder herstellen. Der Patient wird ganzheitlich betrachtet, um so möglichst die Ursache der Erkrankung (ob psychisch oder physisch) zu finden und dort mit der Behandlung anzusetzen. In jedem Organismus ist grundsätzlich die Anlage zur Selbstheilung vorhanden. Naturheilverfahren wie z.B. Akupunktur, Homöopathie,Bach-Blüten, Bioresonanz, Phytotherapie, Magnetfeldtherapie oder die Behandlung mit Blutegeln werden eingesetzt, um eben diese Selbstheilungskräfte anzuregen, vorhandene Blockaden zu lösen und dem Körper damit die Möglichkeit zur Selbstregulation zu geben. Dabei steht die Naturheilkunde keineswegs in Konkurrenz mit der Schulmedizin, sondern kann durchaus auch begleitend eingesetzt werden und so eine sinnvolle Ergänzung und Unterstützung darstellen, um eine möglichst optimale medizinische Versorgung des Patienten zu gewährleisten.
Ob es sich um Stoffwechselstörungen, akute und chronische Erkrankungen, Störungen des Immunsystems, Verhaltensstörungen oder Erkrankungen des Bewegungsapparates handelt, das Betätigungsfeld des Tierheilpratikers ist groß. So kann z.B. nach einer erfolgten Operation sinnvolle Nachsorge betrieben oder nach der Impfung eine Ausleitung durchgeführt werden, damit der Organismus schneller zum Gleichgewicht zurück findet. Auch bei schulmedizinisch "austherapierten" Tieren kann die ganzheitliche Behandlung eine Heilung oder zumindest deutliche Linderung der Beschwerden bewirken.
Der Tierheilpraktiker mit einer Kooperationsprüfung
Da es leider derzeit noch keine Vorschriften gibt, die die Ausbildung zum Tierheilpraktiker regeln, weisen die Qualifikationen oft erhebliche Unterschiede auf. Um Ihnen als Tierhalter ein klares Unterscheidungsmerkmal zur Verfügung zu stellen, haben die Kooperationsverbände eine gemeinsame Prüfungsordnung erstellt. Nur Kollegen, die erfolgreich vor einem Kooperationsverband diese Prüfung abgelegt haben und damit eine ausreichende Qualifikation zur Ausübung des Berufs nachgewiesen haben, dürfen sich als Mitglied eines Kooperationsverbandes mit dem Verbandslogo ausweisen. Die Anforderungen an die Prüflinge sind seit dem 1. Januar 2004 in allen Kooperationsverbänden gleich. Achten Sie also bei der Wahl Ihres Therapeuten auf einen entsprechenden Nachweis. Welche Berufsverbände dieser Kooperation angeschlossen sind, sehen Sie unter www.kooperation-thp.de
Qualitätsmerkmale der verbandsangehörigen, kooperationsgeprüften Tierheilpraktiker
- Das Wissen wird an einer Schule erlernt, die nach den Richtlinien der Kooperations-prüfung ausbildet. Diese Ausbildung umfasst theoretische und praktische (am Tier angewandte) Unterrichtseinheiten und vermittelt insbesondere auch die berufsspezifische Gesetzeskunde.
- Die Prüfung wird nicht schulintern, sondern vor der Prüfungskommission des Verbands abgelegt.
- Wir sind laut Berufsordnung angehalten, regelmäßig an Fortbildungsseminaren teilzunehmen.
- Ihr Tier wird vor der Behandlung genau untersucht.
- Wir nehmen uns Zeit für die Untersuchung und erstellen für Ihr Tier einen individuellen Therapieplan.
- Wir sind stets im Interesse Ihres Tieres dazu bereit, ihre Behandlungen mit anderen Therapeuten z.B. Tierärzten, Tierphysiotherapeuten, Hufpflegern u.ä. abzusprechen und zu koordinieren.
- Wir richten uns nach dem Gebührenverzeichnis der Kooperation.
Was Sie bei Ihrem kooperationsgeprüften Tierheilpraktiker NICHT vorfinden:
- Werbung mit einer Bezeichnung wie z.B. Diplom-Tierheilpraktiker, da dies gesetzlich verboten ist;
- einen Therapeuten, der von sich behauptet, alle Therapieformen zu beherrschen;
- unsachliche Werbung mit Arzneimitteln und Verfahren, deren versprochene Wirkung nicht wissenschaftlich erwiesen ist;
- Fernbehandlungen (z.B. Internet- oder Telefonsprechstunde)

Gesetzliche Rahmenbedingungen für den Beruf des Tierheilpraktikers
Die Berufsausübung eines Tierheilpraktikers ist in Deutschland durch eine Vielzahl von Rechtsvorschriften geregelt; hierzu gehören insbesondere arzneimittelrechtliche, tierseuchen-rechtliche, tierschutzrechtliche und betäubungsmittelrechtliche Vorschriften. Die in diesen gesetzlichen Regelungen genannten, ausschließlich dem Tierarzt vorbehaltenen Tätigkeiten, darf der Tierheilpraktiker nicht ausüben.
- Das Arzneimittelgesetz regelt den Umgang mit den Arzneimitteln sowie deren Herstellung.
- Im Tierseuchengesetz sind anzeige- und meldepflichtigen Seuchen und deren Bekämpfungs- und Hygienevorschriften aufgeführt.
- Das Tierschutzgesetz dient dem Schutz der Tiere, damit ihnen nicht unnötige Schmerzen oder Nöte zugefügt werden.
- Durch das Heilmittelwerbegesetz sind die Möglichkeiten der Werbung in heilenden Berufen genau geregelt.
- Der Tierheilpraktiker ist außerdem an die Hygieneverordnungen und die Medizinprodukteverordnung gebunden.
- Der Tierheilpraktiker unterliegt der Überwachung des Veterinäramtes.
